Scheidungskosten: Nun doch eine außergewöhnliche Belastung?

Ich hatte darüber berichtet, dass das Finanzamt Scheidungskosten künftig nicht mehr als „außergewöhnliche Belastung“ akzeptiert. Es begründete seine Entscheidung damit, dass bei einer Scheidungsrate von über 50 Prozent eine Scheidung kein „außergewöhnliches Ereignis“ sei. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass Scheidungskosten die Existenzgrundlage gefährden, was sie mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 begründet.

Scheidungskosten nun doch eine "außergewöhnliche Belastung"? (Bild: Sven Kamm)
Scheidungskosten nun doch eine „außergewöhnliche Belastung“? (Bild: Sven Kamm)

Ob dies richtig ist. steht nun beim Bundesfinanzhof in drei Revisionsverfahren zur Entscheidung an. Denn nach einer alten Gesetzgebung sind die Kosten absetzbar, wenn sich der Steuerpflichtige aus sittlichen oder rechtlichen Gründen der Ausgabe nicht entziehen konnte.

Betroffene sollten daher bis zu einer Entscheidung auf jeden Fall Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die Scheidungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkennt!