Wer in die Politik möchte: Wahlkampfkosten sind keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Ausgaben für den Wahlkampf nicht als Kosten bei ihrer Steuererklärung absetzen können.

Auch als Werbungskosten seien diese nicht anzusetzen.

Generell gilt: Wahlkampfkosten – egal ob erfolgreich oder nicht – und egal für welches Parlament (Land, Bund, Europa) können nicht als Werbungskosten angesetzt werden.