Dran denken! Silvester ist kein Feiertag!

Bei Fristen – auch gegenüber dem Finanzamt – ist das in diesem Jahr wieder relevant!

Silvester ist kein Feiertag!

Der 31.12. ist 2018 ist ein gewöhnlicher Arbeitstag bei der Berechnung von Fristen gem. AO (Bild: Sven Kamm)

Bei der Fristberechnung nach der Abgabenordnung (AO) wird eine Verschiebung von Fristigkeiten auf den nächstfolgenden Werktag eingeräumt, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.

Der 31.12. ist zwar bei vielen Betrieben Arbeitsfrei – aber kein gesetzlicher Feiertag!

Also: bei der Fristigkeitsberechung ist der 31.12. in diesem Jahr 2018 (Montag) ein Arbeitstag!