Risiko Steuerhinterziehung! Bei Airbnb Untervermietung!

Einnahmen aus Vermietung und Untervermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig!
Das ist soweit klar und bekannt, aber manchem „Hobby-Vermieter“, der sein Mietobjekt auf einer Plattform temporär zur Verfügung stellt vielleicht nicht…
Und das kann Ärger mit sich bringen….

Untervermietung – auch bei zeitweiser Untervermietung, wie bei Airbnb – sind steuerpflichtig! (Bild: Sven Kamm)

Denn die so genannte „Erklärungspflicht“ – also die Anzeige der Einnahme beim Finanzamt – gibt auch dann, wenn man z.B. wegen Werbungskosten einen Verlust aus der Vermietung erzielt hat!

Die Finanzverwaltung hat jedenfalls schon eine Gruppenanfrage bei Airbnb am Laufen, um mögliche Steuerpflichtige herauszufinden.
Werden dabei positive Einkünfte aus der Vermietung festgestellt, wird ein Steuerstrafverfahren die Folge sein!

Wenn Sie also Einnahmen aus einer Airbnb-Vermietung haben – denken Sie daran, diese schnellstmöglich dem Finanzamt zu melden  (nachzumelden)!!