Nackte Tatsache: Eine Verlinkung kann teuer werden!

Ja, natürlich geht es hier um reine und echte, ja nackte Tatsachen. Zwar nicht grundsätzlich, aber in einem speziellen Fall.

Denn eine Boulevard-Seite hatte einen Artikel zu einer Dame verfasst, die in der damals aktuellen Ausgabe des US-Playboy abgelichtet war. Diese Aufnahmen wiederum wurden von einer australischen Seite illegal ins Netz gestellt.

Vorsicht, aber auch keine Panik bei der Verlinkung auf Drittseiten. Die Urheberrechte sollten auch auf dieser Seite gewahrt bleiben, sonst kann Ärger drohen (Bild: Sven Kamm)

Die Boulevard-Seite wiederum verlinkte auf den Inhalt der australischen Seite.

Nun ging es darum, ob die Boulevard-Seite einen Rechtsbruch begangen hat oder nicht…und in diesem Fall hat sie das.

Denn der Grund für den Artikel und die Verlinkung war ein wirtschaftliches Eigeninteresse der Seite. Man sollte bei der Suche nach Bildern der Dame über die Boulevard-Seite „fallen“, so wurde quasi mit den illegalen Bildern Werbung für die eigene Seite gemacht bzw. Zugriffe auf die Seite generiert.

Das Gericht meinte, dass den (professionellen) Verfassern der Seite über die Dame klar sein musste, dass sie auf einen illegalen weil urheberrechtlich geschützten Artikel verweisen.

Im Grund war das offensichtlich…

Also, bei Links, die Sie auf Ihrer Seite setzen ein wenig darauf achten, worauf Sie verlinken. Auf der verlinkten Seite sollte das Urheberrecht zweifelsfrei sein… haben Sie Zweifel, lassen Sie den Link weg.