Kassensoftware – auch die Anleitung zur Steuerhinterziehung ist strafbar!

Ein Hersteller von Kassensoftware wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt.

Warum?

Der Nutzer der Software hatte in seinem Steuerhinterziehungsprozess angegeben, dass der Hersteller ihm sogar erklärt habe, wie man das Kassensystem manipuliert. Vielleicht war ja das auch das entscheidende Verkaufsargument… 🙂

Steuerehrlichkeit in bar: Die Anleitung zur Steuerhinterziehung ist für Anwender eine Versuchung und für Hersteller ein Haftungsrisiko! (Bild: Sven Kamm)
Steuerehrlichkeit in bar: Die Anleitung zur Steuerhinterziehung ist für Anwender eine Versuchung und für Hersteller ein Haftungsrisiko! (Bild: Sven Kamm)

Jedenfalls hat der Softwarehersteller nicht nur erklärt, wie es geht, sondern diese Manipulation auch als risikolos vor den Finanzbehörden bezeichnet.

Da nun der Anwender der Software offenbar nicht solvent ist, wurde der Hersteller der Kassensoftware nun für die offenen Schulden des Anwenders haftbar gemacht.

Darüber hinaus wurde gegen den Softwarehersteller ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eröffnet – die Gesellschafter haften hierfür persönlich!

Fazit:

Man sollte vorsichtig bei der Erklärung der „Vorzüge“ des eigenen Produktes sein, da sich daraus durchaus eine persönliche Haftung ergeben kann.

Und das ist jetzt nicht so ganz ernst gemeint, denn wer sich einen Wettbewerbsvorteil dadurch beschafft, dass Steuerhinterziehung „leicht“ gemacht wird, hat offenbar wenig Vertrauen in die legalen Fähigkeiten seiner Ware.
(Quelle: bbh Infobrief 5/2015)