Ist eine „Arbeitsecke“ in der Wohnung steuerlich abziehbar?

Ein Büro im Privathaus lässt sich steuerlich absetzen – das ist klar. Aber wie sieht es denn aus, wenn man sich im Wohnzimmer eine „Arbeitsecke“ einräumt und diese für die Büroarbeiten, die man zu Hause erledigen möchte, nutzt? Ist diese – anteilig ihrer Fläche zum gesamten Wohnraum – auch absetzbar?

Der "Bürobereich" muss klar vom privaten Lebensbereich trennbar sein - so gehts nicht (Bild: Sven Kamm)
Der „Bürobereich“ muss klar vom privaten Lebensbereich trennbar sein – so gehts nicht (Bild: Sven Kamm)

Hier gibt es eine aktuelle Rechtsprechung. Und die besagt klar, dass absetzbar nur ist, was ausschließlich beruflichen oder betrieblichen Zwecken dient. Eine klar Abgrenzung vom Bereich der privaten Lebensführung muss möglich sein. Damit ist klar, dass eine reine „Arbeitsecke“, wie im Bild dargestellt, nicht abzugsfähig ist – auch nicht anteilig.