Geerbtes Schwarzgeld? Aufpassen!

Was viele Erben nicht wissen: Nach dem Tod des Erblassers muss innerhalb von drei Monaten eine Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden!

Vorsicht bei einem Schwarzgeldanteil im Erbfall – denn die Steuerhinterziehung des Erblassers kann zur eigenen Steuerhinterziehung werden (Bild: Sven Kamm)
Vorsicht bei einem Schwarzgeldanteil im Erbfall – denn die Steuerhinterziehung des Erblassers kann zur eigenen Steuerhinterziehung werden (Bild: Sven Kamm)

Bemerkt man bei der Sichtung der Erbunterlagen, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat, muss der Erbe grundsätzlich eine Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers beim Finanzamt einreichen!

Tut man dies nicht, wird die hinterzogene Steuer des Erblassers zur eigenen Steuerhinterziehung! Sollte man den Verdacht haben, dass im Erbe nicht alles mit „rechten Dingen“ zugeht, sollte man unbedingt einen Fachmann wie einen spezialisierten Anwalt oder einen Steuerberater einschalten. Sonst kann das Erbe neben dem Verlust auch richtig Ärger bedeuten!