Fremdwährungskredite: „Schnäppchen“ können sehr teuer werden

Grundsätzlich sind Währungs- und Kurssicherungsgeschäfte – die immer wieder in Verruf geratenen Termin- oder Optionsgeschäfte nichts schlechtes – das muss man sich verdeutlichen, bevor man nach Verboten und gesetzlichen Regelungen ruft.
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Termingeschäfte, Kreditaufnahmen in fremder Währung – im Grund eine gute Sache!

Warentermingeschäfte über den Verkauf von beispielsweise Weizen auf Termin zu einem vorher vereinbarten Kurs kann dem Landwirt die kalkulierten Erträge garantieren – er sichert sich gegen einen sinkenden Weltmarktpreis an landwirtschaftlichen Produkten, also grundsätzlich muss das kein verwerfliches Geschäft sein.

Eine Firma baut eine Filiale auf und finanziert diese in Schweizer Franken. Oder eine Firma exportiert in die Schweiz – auch dann kann die Finanzierung in CHF Sinn machen, wenn die Rechnungen an den Deutschen Lieferanten in Franken bezahlt werden.
All das gehört zum Finanzierungs-1×1 dazu und ist im Grunde keine schlechte Sache.

Problematisch wird es immer bei den Geschäften, die vom Grundgeschäft gelöst werden – also, Verkauf von Weizen auf Termin als Spekulant, Kreditaufnahmen in Schweizer Franken ohne dass man Geschäfte in Schweizer Franken tätigt usw.

Denn grundsätzlich muss man sich bei diesen Geschäften im Klaren sein, dass sich die Weltmarktpreise für Weizen (den man nicht hat) oder für Schweizer Franken (die man als Kredit aufgenommen hat) deutlich verteuern können. Die Baufinanzierung in Fremdwährungskrediten wurde in den 1990er Jahren beim Japanischen Yen vielen zum Verhängnis – und nun wiederholt sich die Geschichte beim Schweizer Franken.

Und hier hauptsächlich die Gemeinden und die privaten Finnanzierungen – warum?

Wenn der „Schnäppchen-Kredit“ explodiert – Fremdwährungsgeschäfte ohne Kurssicherung

Weil in den Firmen, für die Fremdwährungsgeschäfte zum Alltag gehören, eine gewisse Kurssicherung immer zum Tagesgeschäft gehören – sie denken daran, dass die kalkulierten Erträge nur dann stattfinden, man sicher sein kann, dass sie auch wie geplant kommen.

Ein privater Baufinanzierer, ein Kämmerer, der mit dieser Denkstruktur nicht „aufgewachsen“ ist, versäumt es (allermeist), sein Geschäft anzusichern, weil er vielleicht oftmals gar nicht weiß, wie das geht.

Daher sollte man als Privatmann oder als Firma, die nicht täglich mit Geschäften in Fremdwährung zu tun hat, davon Abstand nehmen, sich in fremder Währung zu verschulden – oder Termingeschäfte einzugehen, von denen man nichts versteht.

Man kann dies tun – dann aber als reines Spekulationsgeschäft, bei dem man den Komplettverlust des „Spielgeldes“ in Erwägung zieht und einkalkuliert. Dabei sollte es sich aber um eigenes Geld handeln, und nicht um das einer Firma oder einer Kommune.

Oder man sollte eben so fit auf diesem Spezialgebiet der Finanzierung sein, dass man neben dem „Schnäppchen-Kredit“ in Schweizer Franken auch das entsprechende Absicherungsgeschäft abschließt.

Kredite in Fremdwährung waren sind und bleiben ein Hochrisikogeschäft!

Es ist unverantwortlich, die Finanzierung eines Betriebes, einer Gemeinde, einer eigenen Immobilie auf ein Spekulationsgeschäft zu gründen.

Bei den Gemeinden zahlt die Zeche nun der Steuerzahler, bei den Betrieben die Arbeitnehmer und bei der Immobilie oft die eigene Familie!

Sich richtig zu finanzieren will gut überlegt sein und sie muss einfach zur Lebenswirklichkeit des Kunden, der Firma und der Gemeinde passen. Die eigene Finanzierung kann man auch optimieren ohne dabei unkalkulierbare (Fremdwährungs-) Risiken einzugehen – bitte lassen Sie sich über Ihre Finanzierung beraten, bevor Sie existenzielle Sorgen durchstehen müssen!