Betriebsprüfung: Neue Größenklassen ab 2016

Die Größenklassen spielen bei der Häufigkeit von Betriebsprüfungen eine entscheidende Rolle.

Großbetriebe werden lückenlos geprüft, kleine und mittlere „nur“ in regelmäßigen Abständen. Von dieser Regel abweichend kann es kleinen und mittleren Betrieben passieren, dass auch Sie häufiger geprüft werden – etwa wenn die letzte Prüfung eine hohe Nachzahlung ergeben hat. Oder wenn die Umsätze starken Schwankungen unterliegen.

So kann man sich bei der Ankündigung einer Betriebsprüfung vielleicht schon Einschätzen machen, ob es sich um „Routine“ handelt.

Und keine Bange: Für die meisten Selbständigen sind ist die Abgrenzung zum Großbetriebe eine Dimension, die sie nicht einmal erreichen wollen. Und für Mittel- und Kleinbetriebe gelten ja die selben Regeln…

Für die Einteilung in die Größenklasse reicht das Überschreiten EINES Kriteriums:

Einordnung der Größenklassen für die Betriebsprüfung ab 01.01.2016

Art des Betriebes Größenmerkmale Großbetrieb Mittelbetrieb Kleinbetrieb
Handelsbetrieb Umsatz 8.000.000 EUR

(bisher: 7.300.000)

1.000.000 EUR

(bisher: 900.000)

190.000 EUR

(bisher: 170.000)

  Steuerlicher Gewinn 310.000 EUR
(bisher: 280.000)
62.000 EUR

(bisher: 56.000)

40.000 EUR

(bisher: 36.000)

Fertigungsbetrieb Umsatz 4.800.000 EUR

(bisher: 4.300.000)

560.000 EUR

(bisher: 510.000)

190.000 EUR

(bisher: 170.000)

  Steuerlicher Gewinn 280.000 EUR
(bisher: 250.000)
62.000 EUR

(bisher: 56.000)

40.000 EUR

(bisher: 36.000)

Freiberufler Umsatz 5.200.000 EUR

(bisher: 4.300.000)

920.000 EUR

(bisher: 830.000)

190.000 EUR

(bisher: 170.000)

  Steuerlicher Gewinn 650.000 EUR
(bisher: 580.000)
150.000 EUR

(bisher: 130.000)

40.000 EUR

(bisher: 36.000)

Andere Leistungsbereiche Umsatz 6.200.000 EUR

(bisher: 5.600.000)

840.000 EUR

(bisher: 760.000)

190.000 EUR

(bisher: 170.000)

  Steuerlicher Gewinn 370.000 EUR
(bisher: 330.000)
70.000 EUR

(bisher: 63.000)

40.000 EUR

(bisher: 36.000)

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Fläche 300.000 EUR

(bisher: 230.000)

130.000 EUR

(bisher: 105.000)

55.000 EUR

(bisher: 47.000)

  Steuerlicher Gewinn über 170.000 EUR
(bisher: 125.000)
70.000 EUR

(bisher: 65.000)

40.000 EUR

(bisher: 36.000)