Betriebsveranstaltungen: Freigrenze wird zu Freibertrag

Bei Betriebsveranstaltungen wurde aus der bisherigen Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer ein Freibetrag.
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Ein sprachlich kleiner Unterscheid, aber eine spürbare Wirkung. Denn das bedeutet, dass vom Arbeitnehmer nur der über den Betrag von 110,00 EUR hinausgehende Teil zur Besteuerung herangezogen wird.

Bisher – bei der Freigrenze – war es so, dass bis 110 EUR der Betrag steuerfrei war, ab 111 EUR aber der gesamte Betrag versteuert werden musste. Ab 2015 wären in diesem Beispiel 110 EUR steuerfrei und 1 EUR zu versteuern.